Barrierefreiheit

Die Fakultaet fuer Mathematik der TU Dort­mund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.mathematik.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 in weiten Teilen nicht konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt: September 2020
Zuletzt geprüft: September 2020

Gründe: Vorbereitung eines neuen Webauftritts
 

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Dekanat Mathematik
E-Mail: dekanat .AT. math.tu-dortmund.de
Telefon: (0231) 755-3051

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur Fakultät für Mathematik der TU Dort­mund aufnehmen möchten, schreiben Sie uns bitte eine Email.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Be­hin­derung und Studium der TU Dort­mund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Sprache.

Rechtsform

Die Technische Universität Dortmund ist eine vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß §1 und §2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz, Artikel 1 des Hochschulfreiheitsgesetzes). Umsatzsteueridentifikationsnummer der Technischen Universität Dortmund: DE 811258273